Verbraucher-Richtlinie für die Hotellerie ab 14. Juni 2014

Mit Werbung allein kann man eine Marke nicht aufbauen
27. Mai 2014
Channelmanager und Onlinebuchung von Casablanca Hotelsoftware
4. September 2014
Mit Werbung allein kann man eine Marke nicht aufbauen
27. Mai 2014
Channelmanager und Onlinebuchung von Casablanca Hotelsoftware
4. September 2014

Sicherlich haben Sie im Frühling auch einige Informationen bezüglich der neuen Verbraucherrechte erhalten. ÖHV und WK haben dazu ja jedem Betrieb ausführliche Informationen zugeschickt.

Leider sind diese Infos jetzt schon nicht mehr wirklich auffindbar.
Wir haben die Details nochmal kurz zusammengefasst und auch das PDF der ÖHV an diesen Artikel angehängt.

Verbraucherrechte ab Juni 2014 für die Hotellerie – was man jetzt machen muss
Dies gilt gleichermaßen für alle Verkaufskanäle in denen ich mein Produkt auspreise:

  • Der Gast muss die Infos VOR der Buchung erhalten
  • Den Gesamtpreis mit Abgaben und Steuern deutlich darstellen.
    Nicht genau definierbare Zusatzkosten müssen in der NÄHE des Gesamtpreises extra dargestellt werden (zB Kurtaxe)
  • Wesentliche Merkmale der Leistung müssen dargestellt werden
  • Die Vertragsdauer/Aufenthaltsdauer muss angegeben werden
  • Verpflichtende Angabe, dass kein Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen besteht, sondern die Stornobedingungen des Hotels oder die ÖHVB gelten.

Bei Onlinebuchungen gilt Folgendes:

  • Der Button „buchen“ oder „Buchung durchführen“ hat ausgedient und bindet den Gast nicht mehr seiner Zahlungspflicht nachzukommen!! Ab jetzt muss die Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ oder „zahlungspflichtig buchen“ bzw. eine ähnliche Formulierung angegeben werden.
  • Alle Leistungen die im Preis enthalten sind müssen klar deklariert werden. Es gilt auch hier die Regelung mit dem Gesamtpreis.
  • Zusätzlich muss angegeben werden welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Wir empfehlen zusätzlich für Angebote und Buchungsbedingungen:

  • Im Fall von Streitigkeiten (besonders wenn der Gast mit dem Rechtsanwalt anrückt) gilt der Beherbergungsvertrag nur dann, wenn er auch rechtlich einem Vertrag entspricht!
    D.h. Auf dem Vertrag muss Name und Adresse des Gastes und die komplette offizielle Firmenanschrift des Hotels angeführt werden. Firmenbuchnummer, UID und Gerichtsstand sind hier auch nicht verkehrt.
  • Zusätzlich sollte hier unbedingt auch auf die Buchungsbedingungen des Hotels bzw. auf die ÖHVB hingewiesen werden… natürlich mit Link zur Website oder dem jeweiligen PDF.
  • Ein Beispiel:
    „Sie schließen den Beherbergungsvertrag mit dem Hotel / der Firma XXX. Für diesen Vertrag gelten unsere Buchungsbedingungen sowie die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen.“

Noch mehr Infos finden Sie im Dokument der ÖHV:
Verbraucherrechte_ab14062014

Mehr über die Leistungen von eTouristik erfahren Sie hier:
Hotel Marketing Tirol   |   Tourismus Marketing    |    Neuromarketing   |    Hotelmarketing

Michael Egger
Michael Egger
... leitet seit 2004 die Werbeagentur für Hotels in Tirol. Er ist Spezialist für Auslastungssteigerung in Hotels und engagiert sich in vielen Bereich des Tourismus im Alpenraum.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert